Gutscheine sind gemäß gesetzlicher Bestimmungen drei Jahre lang gültig. Im Jahr 2012 können die Gutscheine aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 eingelöst werden.
Gutscheine können für Massagen und Kurse eingelöst werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
Neue Gutscheine werden nicht mehr ausgegeben.
